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Gleiche Waffenrechte für Militärfamilien

Neue Vorschriften stellen sicher, dass Ehepartner von Militärangehörigen die gleichen Rechte wie die Soldaten selbst haben, um Schusswaffen und Munition am Dienstort zu erhalten. Das Gesetz vereinfacht auch die Bestimmung des Wohnsitzes von Ehepartnern für bundesstaatliche Waffengesetze, was den legalen Erwerb und Besitz von Waffen erleichtert.
Wichtige Punkte
Ehepartner von Militärangehörigen können nun legal Schusswaffen und Munition am Dienstort des Soldaten erwerben, sowohl im Inland als auch im Ausland.
Die Regeln zur Bestimmung des Wohnsitzes für Waffengesetze sind für Soldaten und ihre Ehepartner gleich, was die Einhaltung vereinfacht.
Die Änderungen treten 180 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_961
Sponsor: Sen. Rounds, Mike [R-SD]
Startdatum: 2025-03-11