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Leichterer Zugang zu Katastrophenhilfe für Landwirte

Dieses Gesetz soll Landwirten, Viehzüchtern und Forstwirten den Zugang zu Katastrophenhilfsprogrammen erleichtern. Wenn mindestens 75 % ihres Einkommens aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten stammen, unterliegen sie nicht mehr den bisherigen Zahlungsbeschränkungen. Dies bedeutet, dass Personen, die hauptsächlich von der Landwirtschaft leben, in schwierigen Situationen mehr finanzielle Unterstützung erhalten können.
Wichtige Punkte
Landwirte, deren Einkommen zu mindestens 75 % aus Landwirtschaft, Viehzucht oder Forstwirtschaft stammt, sind von Zahlungsbeschränkungen in Katastrophenhilfsprogrammen ausgenommen.
Diese Änderung umfasst Einkommen aus Agrotourismus, Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte und dem Verkauf landwirtschaftlicher Geräte.
Ziel ist es, Personen, deren Lebensunterhalt von landwirtschaftlichen Tätigkeiten abhängt, im Katastrophenfall größere finanzielle Unterstützung zu bieten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_984
Sponsor: Sen. Padilla, Alex [D-CA]
Startdatum: 2025-03-12