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Verbot der Forschung an fötalem Gewebe aus Abtreibungen

Neue Vorschriften verbieten der Bundesregierung, Forschung mit fötalem Gewebe aus Abtreibungen durchzuführen, zu finanzieren oder zu unterstützen. Forschung an Gewebe aus Fehlgeburten oder Totgeburten ist weiterhin erlaubt, ebenso die Entwicklung neuer Zelllinien, die nicht aus Abtreibungen stammen. Dies zielt darauf ab, die Ethik der wissenschaftlichen Forschung in den USA zu regulieren.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung darf keine Forschung mit fötalem Gewebe aus Abtreibungen finanzieren oder unterstützen.
Forschung an fötalem Gewebe, das nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt gewonnen wurde, ist weiterhin zulässig.
Die Entwicklung neuer Zelllinien für die Forschung ist erlaubt, sofern sie nicht aus Abtreibungen stammen.
Das Anfordern oder wissentliche Annehmen von Spenden von fötalem Gewebe, das aus Abtreibungen stammt, ist verboten.
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Status:
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Drucknummer: 119_S_987
Sponsor: Sen. Hyde-Smith, Cindy [R-MS]
Startdatum: 2025-03-12