Ende der zivilen Vermögenseinziehung: Eigentumsschutz nur mit strafrechtlicher Verurteilung.
Dieses Gesetz schafft die zivile Vermögenseinziehung ab, was bedeutet, dass der Staat Ihr Eigentum (Bargeld, Auto, Haus) nicht dauerhaft einziehen darf, es sei denn, Sie wurden strafrechtlich verurteilt. Die Beweislast liegt nun vollständig beim Staat, der zweifelsfrei nachweisen muss, dass das Eigentum mit einer Straftat in Verbindung steht. Wichtig ist, dass der finanzielle Anreiz für die Polizei entfällt, da sie die Erlöse nicht mehr zur Aufbesserung ihrer Budgets verwenden darf.
Wichtige Punkte
Strafrechtliche Verurteilung notwendig: Eigentum darf nur eingezogen werden, wenn der Eigentümer wegen einer Straftat verurteilt wurde.
Keine Finanzierung durch Einziehung: Polizeibehörden dürfen keine Erlöse aus eingezogenem Vermögen behalten; diese Gelder fließen in den allgemeinen Staatshaushalt oder in die öffentliche Bildung.
Schnelle Rückgabe: Wird innerhalb von 30 Tagen nach der Beschlagnahmung keine Anklage erhoben oder erfolgt ein Freispruch, muss das Eigentum innerhalb von 5 Werktagen zurückgegeben werden.
Beweislast beim Staat: Die Regierung muss die Verbindung des Eigentums zur Straftat zweifelsfrei beweisen; der Eigentümer muss nicht seine Unschuld beweisen.
Initiative
Bürgerumfrage